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teil wesentlich vom Regressdruck entlastet. Schließlich haben

Ärzte mittlerweile auch viel mehr Möglichkeiten, in einer Pra-

xis tätig zu werden: Sie können beispielsweise als Angestell-

ter oder in Teilzeit arbeiten. Mit der Aufhebung der Residenz-

pflicht muss der Arzt zudem nicht mehr in dem Ort wohnen,

in dem auch seine Praxis liegt.

Das Förderverzeichnis als Frühwarnsystem

Bereits heute gibt es Regionen in Westfalen-Lippe, denen in

naher Zukunft ein Versorgungsengpass bei den Hausärzten

drohen könnte. Die KVWL hat deshalb ein eigenes Förderver-

zeichnis entwickelt. Als eine Art Frühwarnsystem listet das

Verzeichnis jene Städte und Gemeinden, in denen beispiels-

weise ein auffällig hoher Altersdurchschnitt der Ärzte oder

eine abnehmende Versorgungsdichte festgestellt wird. Noch

bevor diese Orte in die Unterversorgung rutschen können,

greift die KVWL ein und bietet Ärzten, die in diesen Gebieten

hausärztlich tätig werden wollen, finanzielle Unterstützung

in Form von Praxisdarlehen, Kostenübernahmen oder Um-

satzgarantien an. Insgesamt hat die KVWL seit 2015 Förder-

maßnahmen mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von

rund 2 Mio. € bewilligt, durch die das Versorgungsangebot

merklich verbessert werden konnte. Im Moment umfasst das

Förderverzeichnis 26 Orte in Westfalen-Lippe. Die Körper-

schaft appelliert an alle niederlassungswilligen Allgemeinme-

diziner, ihre Praxen in den betreffenden Regionen zu eröff-

nen und dabei die Fördermittel der KVWL in Anspruch zu

nehmen. Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als

Einzelfallentscheidung.

Fazit

Angehende Hausärzte und solche, die es vielleicht werden

wollen, sollten sich bei der KVWL über ihre Fördermöglichkei-

ten informieren. So können die Nachwuchsärzte schon wäh-

rend ihres Studiums von einer Vielzahl verschiedener „Finanz-

spritzen“ profitieren und erhalten auf diese Weise die Chance,

den Alltag in einer (Land-)Arztpraxis frühzeitig kennen und

lieben zu lernen. Wer sich bereits für eine Niederlassung ent-

schieden hat, dem erleichtert die KVWL den Einstieg in die

eigene Praxis durch eine breite finanzielle Unterstützung im

Rahmen des KVWL-Förderverzeichnisses. Außerdem hält sie

für alle Interessierten ein umfassendes Beratungs- und Infor-

mationsangebot bereit.

Ansprechpartner bei Fragen rund um die

Niederlassung und Förderung:

KVWL-Abteilung Praxisberatung

Tel.: 0231 / 94 32 94 00

E-Mail:

praxisberatung@kvwl.de