VR
MEDICUS
19
TREND.
Nach erfolgreichem Abschluss der eineinhalbjährigen Test-
phase profitieren BKK-Versicherte in Nordrhein-Westfalen,
Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen von der Möglichkeit
eines speziellen telemedizinischen Angebots bei Hausbesu-
chen. In Ergänzung zur hausarztzentrierten Versorgung hat
die GWQ ServicePlus AG einen Rahmenvertrag mit der Te-
leArzt GmbH geschlossen. Ziel des vom Deutschen Hausärz-
teverbandes unterstützten Projektes ist es, die Versorgung
meist älterer und/oder chronisch kranker Patienten sicherzu-
stellen, für die der Weg zur Hausarztpraxis beschwerlich ist.
Kosten für unnötige Rettungseinsätze und Krankenhausauf-
enthalte infolge von Kapazitätsengpässen bei Hausbesuchen
können so in der Zukunft reduziert werden.
Ablauf des Tele-VERAH-Besuchs
Kernelement des „Tele-Arzt-Projektes“ ist der Einsatz der
speziell geschulten Versorgungsassistentin in der Hausarzt-
praxis (VERAH). Diese übernimmt Hausbesuche und die ent-
sprechenden Routineuntersuchungen und entlastet somit
den Hausarzt. Zur Erfassung der wichtigsten Vitaldaten der
Patienten ist die Tele-VERAH mit einem sogenannten Tele-
medizin-Rucksack ausgestattet, der unter anderem ein Drei-
kanal-EKG, ein Blutdruck- und Blutzuckermessgerät, ein Pul-
soximeter, ein Spirometer und einen Tablet-PC enthält. Die
erfassten Gesundheitsdaten werden im Anschluss über eine
sichere Verbindung an die Praxis übermittelt. Bei Bedarf kann
sich die Tele-VERAH per Videokonferenz mit dem behandeln-
den Hausarzt austauschen. Dieser ist zu jedem Zeitpunkt ver-
antwortlich für die Diagnosestellung und alle Maßnahmen im
Rahmen des Hausbesuchs.
Noch steckt die Digitalisierung in Deutschland in den Kinderschuhen. Dabei bietet diese enorme Potenziale und
Chancen sowohl für den Patienten als auch für den Mediziner. Das Projekt „Tele-Arzt“ zeigt exemplarisch, welcher
Nutzen aus digitalen Gesundheitsangeboten generiert werden kann. Initiiert und entwickelt wurde dieses tele-
medizinische Versorgungsangebot durch den Hausarzt Dr. Thomas Aßmann aus dem Bergischen.
Telemedizin in der Praxis – Tele-Verah
Seit Mai dieses Jahres können alle Hausärzte an dieser teleme-
dizinischen Versorgung teilnehmen, indem sie dem Vertrag
der GWQ ServicePlus AG (Dienstleister für 50 Betriebs- und
Innungskassen) im Rahmen der hausarztzentrierten Versor-
gung zustimmen. Die Einschreibungsfrist für Versicherte der
teilnehmenden Krankenkassen hat am 1. Juli 2017 begonnen.
Eine Teilnahme der Versicherten an der hausarztzentrierten
Versorgung ist nicht erforderlich.
Vergütung des Tele-VERAH-Einsatzes
Für das Vorhalten des Telemedizin-Rucksacks erhält der Arzt
einmal im Quartal eine kontaktunabhängige Telemedizinpau-
schale von 15 €, welche pro Jahr maximal viermal abgerech-
net werden kann. Hinzu kommt die Hausbesuchspauschale
durch die Tele-VERAH. Quartalsweise werden 96 € (bzw. 76
€ in Bayern) erstattet. Mit dieser Pauschale sind der Haus-
besuch der Tele-VERAH inklusive Wiegen, Blutdruckmessen,
die Wegepauschalen und die Übermittlung der Vitaldaten (je
Hausbesuch taggenaue Dokumentation durch Pseudoziffer)
abgegolten. Die telemedizinische Einbindung des HZV-Arztes
per Videotelefonie während des Hausbesuches (Dokumen-
tation durch Pseudoziffer) ist ebenso Teil der Pauschale, wie
das regelmäßige Überprüfen der Vitaldaten, die Analyse des
Sturzrisikos, ggf. die Ableitung weiterer Behandlungsschrit-
te und die Auswertung der ärztlichen Prävention, inklusive
Arzneimittelcheck. Für kontrollintensive Patienten erhält der
Arzt ab dem sechsten Hausbesuch durch die Tele-VERAH
einen Zuschlag von 20 €, welcher maximal viermal pro Jahr
abrechenbar ist.
Hausärztlich präventive Einzelleistungen im Rahmen des
Hausbesuchs durch VERAH werden mit 13 € und nur ein-
mal pro Quartal bzw. zweimal pro Versichertenteilnahme-
jahr vergütet. Voraussetzung hierfür ist die Erbringung von
mindestens einer der nachfolgenden Präventionsleistungen:
Sturzrisikoanalyse, Gesundheitsbefragung oder Arzneimit
telerfassung.
Ein vergleichbarer Rahmenvertrag liegt mit dem Verband der
Privaten Krankenversicherung vor. Für Hausbesuche durch
die Tele-VERAH kann ein Honorar von 123,80 € abgerechnet
werden, der Zuschlag beläuft sich auf 29,50 € und die Einzel-
leistungen werden mit 35 € vergütet.