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VR
MEDICUS
TREND / TERMINE 2018.
Am Mittwoch,
16. Mai 2018
, referiert Stefan Hoch
(Frielingsdorf Consult) in der Hauptstelle der VR-
Bank in Rheine zum Thema:
„Gestaltung der
Praxisabgabe“
.
Folgende Inhalte werden hier behandelt:
Entscheidende Planungsschritte zur Praxisabgabe, Auswir-
kungen der aktuellen Gesetzgebung, welchen Wert hat mei-
ne Praxis?, Alternativen zur klassischen Praxisabgabe.
Am Mittwoch,
26. September 2018
, referiert
Dr. Karl-Heinz Schnieder (KWM) in der Hauptge-
schäftsstelle der VR-Bank in Emsdetten zum The-
ma:
„Praxisstrategie 5.0 für Zahnärzte“
.
Inhaltlich baut die-
ses Seminar auf dem vom 14. März 2018 auf.
Anmeldungen zu den jeweiligen Seminaren sind unter
www.vrst.de/workshopfreiberuflermöglich.
Das Seminarangebot ist eine kostenfreie Serviceleistung.
SEMINARE 2018 – Jetzt anmelden
Auch 2018 behandeln wir aktuelle juristische und betriebswirtschaftliche Themen. Hier geht es in verschiedenen
Veranstaltungen um den Start, den strategischen Ausbau und die geplante Übergabe einer Praxis.
Am Mittwoch,
14. März 2018
, referiert Dr. Karl-
Heinz Schnieder (KWM) in der Hauptstelle der
VR-Bank in Rheine zum Thema:
„Der dentale
Markt im Umbruch – Strategien und Überlegungen für
Zahnmediziner“
.
Bei diesem Vortrag stehen unter anderem
diese Themen im Vordergrund: Der aktuelle (dentale) Ge-
sundheitsmarkt, die „neuen“ Kooperationsformen (Z-MVZ,
Gemeinschaftspraxis und Co.), selbstständig oder angestellt?
(Entscheidungshilfen), Praxisabgabe und -übernahme in
schwierigen Zeiten?
AmMittwoch,
25. April 2018
, referiert Stefan Hoch
(Frielingsdorf Consult) in der Hauptgeschäftsstelle
in Emsdetten zum Thema:
„Wie man erfolgreich
mit der eigenen Praxis startet.“
Dieser Vortrag beinhaltet
unter anderem folgende Themen: Übernahme einer Zulas-
sung: Fallen und Kniffe, Was kosten Praxen heute und in Zu-
kunft?, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Kollegen.
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Die Versorgung durch die Tele-VERAH macht deutlich, wel-
chen Mehrwert innovative digitale Angebote im Gesund-
heitswesen haben. Gerade im Hinblick auf die demografische
Entwicklung ist hier ein Lösungsansatz zur Erhaltung der Ver-
sorgungsqualität gefunden worden. Besonders in struktur-
schwachen Regionen kann die Tele-VERAH zur langfristigen
Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität beitragen.
In der Praxis ist das Konzept durchweg positiv aufgenommen
worden. Es ist also davon auszugehen, dass sich der Teilneh-
merkreis der Krankenkassen in den kommenden Jahren stetig
erweitert, sodass auch Patienten in anderen Regionen künf-
tig in den Genuss dieses digitalen Versorgungskonzepts kom-
men können. Eine Videosprechstunde kann künftig, neben
dem fachlichen Austausch zwischen Arzt und Tele-VERAH,
auch zur medizinischen Betreuung von Patienten eingesetzt
werden. Bereits seit April dieses Jahres können Vertragsärz-
te auf Basis des E-Health-Gesetzes Videosprechstunden nach
dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die neue
Telemedizinziffer und den Technikzuschlag abrechnen.
Vor allem Patienten, die einen langen Anfahrtsweg zur Praxis
haben oder nach Operationen noch geschwächt sind, kön-
nen hiervon profitieren. Allerdings ist die Patientengruppe,
die an der Videosprechstunde partizipieren kann, einge-
schränkt. Neben dem Krankheitsbild ist entscheidend, ob der
Patient in den vergangenen zwei Quartalen persönlich in der
Praxis vorstellig war. Eine Videosprechstunde ohne Erstkon-
takt ist unzulässig, da in diesem Fall ein Verstoß gegen das
Fernbehandlungsverbot vorliegt. Dieses dürfte auch dafür
verantwortlich sein, dass die neu eingeführte Videosprech-
stunde noch streng reglementiert ist. Neben einer Mengen-
beschränkung sowie Limitierung auf sechs Indikationen ist sie
nur für bestimmte Facharztgruppen gestattet. Ferner gilt es,
bestimmte Voraussetzungen zu beachten sowie technische
Anforderungen zu erfüllen. Zu den Details vgl.
www.kbv.de/html/1150_27150.php.
Vorteile Arzt, Patienten und Gesundheitssystem
Der beschwerliche Weg zur Praxis wird den älteren
und/oder chronisch kranken Patienten erspart
Patient wird durch vertraute Person untersucht
(Tele-VERAH und ggf. Arzt)
Entlastung des Arztes durch die Tele-VERAH
Arzt kann sich per Videotelefonie einen Eindruck
vom Patienten verschaffen
Kosteneinsparung durch Vermeidung unnötiger
Rettungseinsätze und Krankenhausaufenthalte
Bedarf an hausärztlicher Versorgung kann auch in
strukturschwachen Regionen gedeckt werden
Versorgungsqualität kann aufrechterhalten werden