Previous Page  20 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 20 / 24 Next Page
Page Background

20

VR

MEDICUS

TREND / TERMINE 2018.

Am Mittwoch,

16. Mai 2018

, referiert Stefan Hoch

(Frielingsdorf Consult) in der Hauptstelle der VR-

Bank in Rheine zum Thema:

„Gestaltung der

Praxisabgabe“

.

Folgende Inhalte werden hier behandelt:

Entscheidende Planungsschritte zur Praxisabgabe, Auswir-

kungen der aktuellen Gesetzgebung, welchen Wert hat mei-

ne Praxis?, Alternativen zur klassischen Praxisabgabe.

Am Mittwoch,

26. September 2018

, referiert

Dr. Karl-Heinz Schnieder (KWM) in der Hauptge-

schäftsstelle der VR-Bank in Emsdetten zum The-

ma:

„Praxisstrategie 5.0 für Zahnärzte“

.

Inhaltlich baut die-

ses Seminar auf dem vom 14. März 2018 auf.

Anmeldungen zu den jeweiligen Seminaren sind unter

www.vrst.de/workshopfreiberufler

möglich.

Das Seminarangebot ist eine kostenfreie Serviceleistung.

SEMINARE 2018 – Jetzt anmelden

Auch 2018 behandeln wir aktuelle juristische und betriebswirtschaftliche Themen. Hier geht es in verschiedenen

Veranstaltungen um den Start, den strategischen Ausbau und die geplante Übergabe einer Praxis.

Am Mittwoch,

14. März 2018

, referiert Dr. Karl-

Heinz Schnieder (KWM) in der Hauptstelle der

VR-Bank in Rheine zum Thema:

„Der dentale

Markt im Umbruch – Strategien und Überlegungen für

Zahnmediziner“

.

Bei diesem Vortrag stehen unter anderem

diese Themen im Vordergrund: Der aktuelle (dentale) Ge-

sundheitsmarkt, die „neuen“ Kooperationsformen (Z-MVZ,

Gemeinschaftspraxis und Co.), selbstständig oder angestellt?

(Entscheidungshilfen), Praxisabgabe und -übernahme in

schwierigen Zeiten?

AmMittwoch,

25. April 2018

, referiert Stefan Hoch

(Frielingsdorf Consult) in der Hauptgeschäftsstelle

in Emsdetten zum Thema:

„Wie man erfolgreich

mit der eigenen Praxis startet.“

Dieser Vortrag beinhaltet

unter anderem folgende Themen: Übernahme einer Zulas-

sung: Fallen und Kniffe, Was kosten Praxen heute und in Zu-

kunft?, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Kollegen.

SEPTEMBER

26

MAI

16

APRIL

25

MÄRZ

14

Die Versorgung durch die Tele-VERAH macht deutlich, wel-

chen Mehrwert innovative digitale Angebote im Gesund-

heitswesen haben. Gerade im Hinblick auf die demografische

Entwicklung ist hier ein Lösungsansatz zur Erhaltung der Ver-

sorgungsqualität gefunden worden. Besonders in struktur-

schwachen Regionen kann die Tele-VERAH zur langfristigen

Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität beitragen.

In der Praxis ist das Konzept durchweg positiv aufgenommen

worden. Es ist also davon auszugehen, dass sich der Teilneh-

merkreis der Krankenkassen in den kommenden Jahren stetig

erweitert, sodass auch Patienten in anderen Regionen künf-

tig in den Genuss dieses digitalen Versorgungskonzepts kom-

men können. Eine Videosprechstunde kann künftig, neben

dem fachlichen Austausch zwischen Arzt und Tele-VERAH,

auch zur medizinischen Betreuung von Patienten eingesetzt

werden. Bereits seit April dieses Jahres können Vertragsärz-

te auf Basis des E-Health-Gesetzes Videosprechstunden nach

dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die neue

Telemedizinziffer und den Technikzuschlag abrechnen.

Vor allem Patienten, die einen langen Anfahrtsweg zur Praxis

haben oder nach Operationen noch geschwächt sind, kön-

nen hiervon profitieren. Allerdings ist die Patientengruppe,

die an der Videosprechstunde partizipieren kann, einge-

schränkt. Neben dem Krankheitsbild ist entscheidend, ob der

Patient in den vergangenen zwei Quartalen persönlich in der

Praxis vorstellig war. Eine Videosprechstunde ohne Erstkon-

takt ist unzulässig, da in diesem Fall ein Verstoß gegen das

Fernbehandlungsverbot vorliegt. Dieses dürfte auch dafür

verantwortlich sein, dass die neu eingeführte Videosprech-

stunde noch streng reglementiert ist. Neben einer Mengen-

beschränkung sowie Limitierung auf sechs Indikationen ist sie

nur für bestimmte Facharztgruppen gestattet. Ferner gilt es,

bestimmte Voraussetzungen zu beachten sowie technische

Anforderungen zu erfüllen. Zu den Details vgl.

www.kbv.de/

html/1150_27150.php.

Vorteile Arzt, Patienten und Gesundheitssystem

Der beschwerliche Weg zur Praxis wird den älteren

und/oder chronisch kranken Patienten erspart

Patient wird durch vertraute Person untersucht

(Tele-VERAH und ggf. Arzt)

Entlastung des Arztes durch die Tele-VERAH

Arzt kann sich per Videotelefonie einen Eindruck

vom Patienten verschaffen

Kosteneinsparung durch Vermeidung unnötiger

Rettungseinsätze und Krankenhausaufenthalte

Bedarf an hausärztlicher Versorgung kann auch in

strukturschwachen Regionen gedeckt werden

Versorgungsqualität kann aufrechterhalten werden