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VR

MEDICUS

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REGIONAL.

Es ist damit zu rechnen, dass sich die Teilzeittätigkeit in der

vertragsärztlichen Versorgung weiter durchsetzen und auch

Auswirkungen auf die Strukturen der ambulanten Versor-

gung haben wird. Der hieraus resultierende Trend zur Ko-

operation und Überörtlichkeit lässt sich am deutlichsten in

den verdichteten Bereichen erkennen. In Zukunft ist deshalb

von einer Verringerung der Anzahl der Praxisstandorte nicht

nur im ländlichen Raum, sondern auch in den Verdichtungs-

räumen auszugehen. Die Gründe hierfür liegen in der Pra-

xisstruktur: So lassen sich Teilzeitmodelle in Einzelpraxen auf

dem Land sehr viel schwerer umsetzen als in der Stadt oder

in einer Kooperation.

Trotz der aktuell insgesamt noch akzeptablen Versorgungs-

lage gestaltet es sich als immer problematischer, in ländlichen

und strukturschwachen Regionen frei werdende Arztsitze –

besonders im hausärztlichen Bereich – nachzubesetzen. Im

Frühjahr 2017 waren in Westfalen-Lippe bereits 368,5 Haus-

arztsitze unbesetzt. Wie in vielen anderen Bundesländern

gibt es daher auch in Westfalen-Lippe bereits seit Jahren

verschiedene Förderprogramme und Niederlassungskam-

pagnen, um Nachwuchsmediziner zu gewinnen und die

vertragsärztliche Versorgung dauerhaft sicherzustellen (zu

den Details vgl. Website der KVWL). Neben einer Kampag-

ne zur Niederlassungsförderung, die sich gezielt an Ärzte in

Weiterbildung in den Kliniken sowie an Studenten richtet,

bietet die KVWL eine Famulaturförderung sowie Stipendien

im Wahltertial Allgemeinmedizin des Praktischen Jahres (PJ),

eine Förderung von Weiterbildungsassistenten, Patenschaf-

ten vor und nach der Niederlassung, betriebswirtschaftliche

Beratung etc. Für die Niederlassung beziehungsweise Anstel-

lung in Städten und Gemeinden, die von einem Ärztemangel

betroffen oder bedroht sind, stehen finanzielle Fördermittel

bereit (vgl. Infobox).

Auch die Akteure auf Ebene des Bundes und der Länder

suchen gegenwärtig nach geeigneten Maßnahmen für die

Nachwuchssicherung in der Medizin. Aufgrund der aktuellen

Versorgungssituation und der Notwendigkeit, den ambulan-

ten Sektor verstärkt in das Medizinstudium einzubinden, hat

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gemeinsam mit

Bund und Ländern einen Masterplan „Medizinstudium 2020“

entwickelt, der Ende März 2017 verabschiedet wurde. Die-

ser zielt unter anderem auf eine zielgerichtete Auswahl der

Studienplatzbewerber, die Förderung der Praxisnähe sowie

die Stärkung der Allgemeinmedizin ab.

Der Masterplan beinhaltet auch eine unverbindliche Land-

arzt-Quote. Die Länder haben künftig die Möglichkeit, 10%

der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber zu vergeben,

die sich verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Wei-

terbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre

als Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung

bedrohten ländlichen Gebieten tätig zu sein. Dieser Passus

ist von Seiten der Studierenden und deren Vertretern sehr

umstritten, weshalb von einer ursprünglich verpflichtenden

Quote abgesehen wurde. In Nordrhein-Westfalen, Bayern,

Hessen, Schleswig-Holstein und dem Saarland ist fest mit der

Landarztquote zu rechnen. In vielen weiteren Bundesländern

wird gegenwärtig über die Einführung diskutiert.

Förderverzeichnis Westfalen-Lippe

Die Versorgungslage wird in Westfalen-Lippe vier-

teljährlich (hinsichtlich der Altersstruktur der Ärzte

und der Versorgungsdichte) überprüft und das

Förderverzeichnis entsprechend angepasst. Dank

dieses Frühwarnsystems können bereits vor Eintreten

einer Unterversorgung Fördermaßnahmen ergriffen

werden. Gegenwärtig umfasst das Förderverzeichnis

der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

(KVWL) die Förderstandorte: Bad Salzuflen, Borg-

holzhausen, Brilon, Burbach, Büren, Ense, Espelkamp,

Gütersloh, Halle, Isselburg, Kreuztal, Kierspe, Lage,

Löhne, Meinerzhagen, Menden, Nachrodt-Wib-

lingwerde, Neuenrade, Oelde, Olsberg, Rahden,

Rheda-Wiedenbrück, Rhede, Verl, Werdohl (jeweils

Hausärzte) und Plettenberg (Nervenärzte).

Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder

teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zu-

lassung oder Anstellung sowie die Einrichtung einer

Zweigpraxis. Die Förderung umfasst Praxisdarlehen,

Umsatzgarantien oder Kostenzuschüsse. Mehr Infor-

mationen zum Förderverzeichnis Westfalen-Lippe

gibt es auf S. 13.

Quelle: KBV Grafik: Rebmann Research

Entwicklung der Anzahl angestellter Ärzte

und Psychotherapeuten in freier Praxis (Bund)

2006

2016

2013

2014

2015

2.332

15.518

11.269

12.563

14.295